Am 1. September 1971 wurde das BAföG als nicht rückzahlungspflichtiger Vollzuschuss unter der Kanzlerschaft Willy Brandts für individuell bedürftige SchülerInnen und Studierende eingeführt. So konnte durch das BAföG der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen gefördert werden. Für die Förderung von SchülerInnen bestehen dabei allerdings erhebliche Einschränkungen. Ausbildungen im dualen System werden, trotz niedriger Ausbildungsvergütungen nicht nach dem BAföG gefördert.
Zudem ist das BAföG seit seiner Einführung diversen Angriffen, Umstellungen und Vernachlässigungen ausgesetzt gewesen. Dies gipfelte zuletzt in der Tatsache, dass die erklärte Bafög-GegnerIn Schavan zwar üppig das Nationale-Stipendiensystem und die Begabtenförderwerke finanzieren wollte, aber beim BAföG durch Unterlassungshandeln und Nichtanpassungen glänzt.






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